BADSANIERUNG FÖRDERUNG
Wichtige Informationen im Überblick
Die Kosten einer Badsanierung können sich, je nach Gegebenheiten des Bades und die zu verwendenden Materialien, schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Daher stellen einige Institutionen eine Badsanierungs-Förderung bereit.
Welche Institutionen kommen in Frage?
Die Förderinstrumente setzen sich zusammen aus Zuschüssen, Kostenübernahmen, Förderkrediten und Beratungsleistungen. KfW und Pflegekasse zahlen den Zuschuss direkt an den Antragsteller aus. Kostenübertragung bedeutet, dass die Anschaffungskosten von einem Dritten getragen werden. Förderdarlehen sind beispielsweise Zinssätze und Laufzeiten oder Leistungen, die für Antragsteller einer Kreditversicherung besonders attraktiv sind.
Dies sind Ihre Fördermöglichkeiten im Überblick:
Pflegekassen
Krankenkassen
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Wohnförderprogramme der Bundesländer und kommunale Förderprogramme
Transferleistungen und staatliche Förderung
Stiftungen sowie
Banken und Sonstige
WICHTIGE HINWEISE
Wichtig bei der Auswahl der Fördermittel ist zu beachten, ob es sich um eine reine alters-, pflege- oder behindertengerechte Badsanierung oder um einen kompletten Wohnungsumbau handelt.
Um am Ende nicht mehr zu bezahlen als erforderlich, ist es von Bedeutung eine Vergleichsrechnung und Vergleichsangebote unter Berücksichtigung der eigenen finanziellen Situation und steuerlichen Aspekten zu berücksichtigen.
Falls sich Ihre Pflegesituation so verändert hat, dass Sie erneut eine Maßnahme in Anspruch nehmen möchten, sind wir auch ein weiteres Mal für Sie da! Empfehlenswert ist es nun, die Umbaukosten vorab detailliert abzuklären und die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten.
Wir raten dazu, einen genauen Blick in die jeweiligen Förderbedingungen zu werfen, denn Zuschüsse lassen sich nicht oder nicht beliebig miteinander kombinieren. Nahezu alle Förderbanken führen entweder in den AGB, auf Merkblättern oder in den Förderrichtlinien die exakten Bewilligungskriterien auf.
BIS ZU 4.000 € FÖRDERUNG MÖGLICH
Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen liegt bei bis zu 4.000€ und steht Pflegebedürftigen zur Verfügung. Diese Zuschüsse können zu 100% übernommen werden. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben, können Sie die Förderung der Umbau-Maßnahme bei Ihrer Kranken- oder Pflegekasse beantragen oder andere Fördermöglichkeiten beanspruchen.
EINE VIELZAHL BAULICHER MASSNAHMEN, DIE DURCH DIE KRANKEN- UND PFLEGEKASSEN GEFÖRDERT WERDEN
Einbau eines nicht vorhandenen Bades oder WCs
Deinstallation alter und Installation neuer bedienfreundlicher Armaturen
Errichtung oder Installation von Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
Installation rutschhemmender Bodenbeläge oder Antirutschbeschichtungen, insbesondere in der Dusche
Errichtung eines Duschplatzes, wenn eine Badewanne nicht mehr oder nur noch eingeschränkt genutzt werden kann
Anpassung der Höhe und Breite von Einrichtungsgegenständen. Installation oder Anpassung eines höhenverstellbaren Waschtischs
Installation und Einstellung eines erhöhten WCs
Unser Team steht Ihnen bei Fragen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung!
WICHTIG
Erst, wenn eine Kostenübernahme der Krankenkasse sichergestellt ist, beginnen wir mit der Badsanierung.
ANTRAGSTELLUNG
Wir empfehlen vor der Antragstellung, die Umbaumaßnahmen mit einem (Fach)Arzt zu besprechen, da dieser für mögliche Rückfragen der Krankenkasse informiert ist.
Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse und ist in der Regel unkompliziert. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich.